Zum einen gibt es die fest vereinbarte Versicherungssumme, die sich aus dem einbezahlten Geld und der garantierten Verzinsung ergibt. Zu dem Zeitpunkt konnte die Klägerin zwar keine höheren Ausgaben für ihre Altersvorsorge in Anbetracht der Höhe der Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb erbringen, jedoch hatte sie noch mehr als 14 Jahre Zeit bis sie das allgemeine Rentenalter in ihrem Falle von 65 Jahren und 11 Monaten erreiche (vgl. zur Leistungsberechtigung hinsichtlich Grundsicherung im Alter ab dieser Altersgrenze vgl. § 41 Abs. 2 SGB XII). Abgesehen von einem Sozialhilfebezug in den Jahren 1995 bis Juli 1999, den die Klägerin mit der Betreuung der 1990 und 1992 geborenen Söhne ihres Ehemanns aus erster Ehe erklärte und mittlerweile zehn Jahre zurücklag, hatte die Klägerin ihren Lebensunterhalt seit ihrer Einreise nach Deutschland im Jahre 1990 selbstständig gesichert und war in jeder Lebenslage bestrebt gewesen, so weit wie möglich finanziell auf eigenen Füßen zu stehen. In den zwei Jahren vor ihrer Selbständigkeit im Mai 2002 war die Klägerin, wie durch die vorgelegten Lohnabrechnungen erkennbar, in einer Weise beschäftigt gewesen, die ihr ebenfalls einen eigenständigen Lebensunterhalt gesichert hatte.
Berücksichtigt man zu Lasten der Klägerin, dass sie (wie von ihr angegeben) die Zahlungen an die beiden Lebensversicherungen 2008 für ein Jahr ausgesetzt hatte, weil sie das Geld für betriebliche Investitionen gebraucht hatte und sich daher der Auszahlungsbetrag mindern wird, werde sie nach der Vollendung ihres 65. Lebensjahres voraussichtlich fast 80.000 EUR zur Verfügung zu haben. Nur einmal, im Jahre 2008, hatte die Klägerin keine Beträge für die beiden Lebensversicherungen gezahlt, weil sie nach ihren Angaben das Geld für betriebliche Investitionen gebraucht hatte. Die Klägerin war nicht über die gesetzliche Rentenversicherung gegen Erwerbsminderung bzw. -unfähigkeit versichert. Ob über die Altersvorsorge hinaus auch eine Versicherung gegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vorliegen muss, konnte im vorliegenden Fall offen bleiben. Jedoch könnte man sie allenfalls dazu halten, dieses Risiko durch eine private Versicherung abzudecken, wenn ein besonderes, aus der konkreten Erwerbstätigkeit erwachsendes Risiko ersichtlich wird, dessen Absicherung wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls vernünftiger Weise geboten ist. Geld erhalten wir, wenn Sie diesen Link z. B. klicken oder beim Anbieter dann einen Vertrag abschließen. Meist ist es möglich, direkt beim Versicherer ein Policendarlehen aufzunehmen. Ist der Antrag beim Kapitalgeber angekommen, steht für den Kunden wiederum eine gewisse Wartezeit an. In dieser Zeit wird der Antrag nochmals vollständig geprüft, und es wird letztendlich über das Zustandekommen eines Kredites entschieden.
Für den dreimaligen Tätigkeitswechsel in dieser Zeit gab es gesundheitliche Gründe. In dieser Zeit könnten positive Entwicklungsmöglichkeiten in finanzieller Hinsicht eintreten, zudem seien selbstständige Gewerbetreibende häufig auch über die allgemeine Altersgrenze hinaus berufstätig. Spätestens, wenn Paare ein Haus bauen oder Nachwuchs zur Welt bringen, Klassische Lebensversicherung ist es Zeit über eine Risikolebensversicherung nachzudenken. Auch die Frage, wie wir leben möchten, wenn wir nicht mehr allein zurechtkommen, beantwortet jeder individuell: Während der eine gern so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleibt, bevorzugen andere eine Rundumversorgung in einer geeigneten Pflegeeinrichtung. In Bulgarien leben laut Volkszählung von 2011 knapp 85 Prozent Bulgaren, fast neun Prozent Türken und fünf Prozent Roma, wobei deren tatsächlicher Anteil vermutlich höher ist, da sich viele Angehörige dieser Bevölkerungsgruppe in Umfragen und im Alltag lieber als Türken deklarieren, um bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben. Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge laut Gesetz.
2014 landeten laut Assekurata 8 Milliarden Euro in dem Topf und in diesem Jahr kommen wahrscheinlich weitere 9 Milliarden Euro dazu. Der Vorsorgesparer hat jedes Jahr eingezahlt, aber die Rückkaufswerte verändern sich kaum, oder gehen sogar rückwärts. Durch ihre Tätigkeit als Gastronomin aber baten sich hierfür keine Anhaltspunkte. Aufgrund einer Operation konnte sie über einen längeren Zeitraum hinweg keine schweren Gegenstände heben – was aber bei einer Berufstätigkeit im Supermarkt eine regelmäßige Begleiterscheinung ist. Selbst wenn den gesamten Zeitraum seit ihrer Einreise nach Deutschland betrachten würde, ergäbe sich nichts anderes. Auch im Übrigen war nicht ersichtlich, dass sie in einem überschaubaren Zeitraum oder gar demnächst ihren Lebensunterhalt nicht mehr sichern könnte. Gemessen an den genannten Grundsätzen war die Klägerin derzeit und voraussichtlich auch zukünftig imstande, selbst ihren eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Die nunmehr selbstständige Erwerbstätigkeit der Klägerin als Gastronomin war dabei gegenüber einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auch nicht minder zu gewichten.
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